Anja Braun Psychotherapie

Allgemeines

Vor Beginn einer Psychotherapie führe ich nach einem Erstgespräch (sog. Sprechstunde) maximal vier probatorische Gespräche zu je 50 Minuten durch, in denen eine Diagnostik mittels Gesprächen, Fragebögen und Tests stattfindet. Mein Ziel ist es dabei, Ihre gegenwärtigen Probleme, Ihre Lebenssituation und Ihre Veränderungswünsche zu verstehen und einen Therapieplan zu erstellen, der flexibel an auftretende Veränderungen im Therapieprozess angepasst wird. Im Anschluss erfolgt die Antragstellung für die psychotherapeutischen Sitzungen bei der Krankenkasse, die ich gemeinsam mit Ihnen bespreche. Ein Überweisungsschein Ihres Haus – bzw. Facharztes ist nicht erforderlich. Bringen Sie bitte Ihre gültige Krankenversicherungskarte zu jedem Erstkontakt im Quartal mit.

Ich unterliege als Psychologische Psychotherapeutin der gesetzlichen Schweigepflicht. Nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis darf ich Auskünfte gegenüber Dritten über Sie einholen bzw. solche über Sie erteilen.

Ich biete eine verhaltenstherapeutische Behandlung für erwachsene Patienten ab dem 18. Lebensjahr an.

– Gesetzlich versicherte Patienten:

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die psychotherapeutischen Sprechstunden, die probatorischen Sitzungen und die beantragten Stunden der ambulanten Psychotherapie ab dem Datum der schriftlichen Genehmigung. Sie erhalten dazu eine Mitteilung direkt durch den Kostenträger.

– Privat versicherte/ beihilfeberechtigte Patienten:

Bitte fordern Sie bereits frühzeitig die entsprechenden Antragsformulare für Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse/Beihilfestelle an. Die Leistungen und die Kostenübernahme sind je nach Krankenkasse und Vertrag sehr unterschiedlich. Nach einer gemeinsamen Bearbeitung der Unterlagen reiche ich diese bei der entsprechenden Stelle ein.